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Alt 05.12.2008, 08:50   #19
Loco
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Zitat:
Zitat von RaistlinMajere Beitrag anzeigen
wenn garantie eingefordert wird, hat der händler tatsächlich nichts damit zu tun, denn die vergibt der hersteller.
nur gewährleistung kann beim händler (=vertragspartner) eingefordert werden. nachdem aber das kaufdatum schon über 6 monate zurückliegt und somit die beweislast beim kunden liegt, ists im konkreten fall wohl besser, über garantie zu fahren.

in der praxis übernimmt das dann eh auch oft der händler, wobei er dazu aber nicht verpflichtet ist. er könnte sich sich theoretisch auch bequem zurücklehnen und sagen "wenn sie mir beweisen können, daß sie den schaden nicht verschuldet haben, habens anspruch auf gewährleistung" (=die beweislast dafür liegt nach 6 monaten beim kunden!). wenn das der kunde nicht vermag (was meistens der fall sein wird, darum sind die 24 monate gewährleistung auch ein witz, tatsächlich sinds eigentlich nur 6, da liegt nämlich die beweislast, daß der kunde aktiv was mit der beschädigung zu tun hat beim händler, ansonsten wird vom gesetz her angenommen, daß der schaden bereits bei übergabe vorhanden war, solange der händler nicht das gegenteil beweisen kann), ist die angelegenheit für den händler erledigt, dann bleibt dem kunden nur noch der gang zum hersteller zur einforderung der herstellergarantie. was genau unter diese garantie fällt, sollte man auch wissen, es kann gut sein, daß die versandkosten dabei vom kunden zu berappen sind.

ich empfehle das studium der entsprechenden paragraphen (siehe dazu auch dieser thread). zahlt sich echt aus.
*unterschreib*

Immer wieder kommt beim Thema Garantie/Gewährleistung das Halbwissen hervor, siehe ein paar Posts in diesem Thread.
RaistlinMajere hat eh schon richtig geschlossen, dass die Gewährleistung faktisch nur 6 Monate beträgt (unbeschadet jeglicher Kulanz), was aber auch einen Sinn macht, da sie ausschließlich den Auslieferungszustand betrifft und nicht dass "das Ding irgendwann hin wird". Das betrifft nämlich die Garantie.
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