Da der Kauf der Platte länger als ein halbes Jahr her ist (Gewährleistungsrecht), hat der Händler schon recht.
Nach einem halben Jahr muss der Käufer beweisen, das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war, was schwer möglich ist, darum greift in diesem Fall die Herstellergarantie, und da ist meist keine Versandabgeltung vorgesehen.
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Gruß
FendiMan
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