Bei solchen Beträgen ist ohnehin zweifelhaft ob die Firma Klage einreicht. Ist ja auch mit Kosten verbunden, und wenn diese höher sind als der einzutreibende Betrag, geht die Kosten- Nutzenrechnung nicht auf. Noch dazu wenn der Erfolg einer Klage nicht gesichert erscheint.
Dann ergibt sich auch noch die Frage, ob die Klage nicht in Österreich eingereicht werden müsste. Man kann mich ja schließlich nicht zwingen zu einer Gerichtsverhandlung nach Deutschland zu fahren. Ob ein deutsches Gerichtsurteil in Österreich vollzogen werden kann, bezweifle ich in diesem Fall.
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Commander Jameson
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