Zitat:
Zitat von holzi
@weini: wie erfolgt die "beweisführung"? muss man alle dvds vorlegen oder reicht die behauptung. ich nehme an, man muss dann auch alle rechnungen beilegen..
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Ganz ehrlich: Ich weiß es nicht wirklich, da ich das noch nie gemacht habe. Zu faul.
Es gibt ein Formular, mit dem du die U(H)RA rückfordern kannst:
http://www.aume.at/show_content2.php?s2id=49 rechts unten. Auch weiteres zur U(H)RA-Rückzahlung findest du dort (übrigens der vierte Treffer bei Google

)
Die Behauptung reicht, soweit ich bislang gehört/gelesen habe. Und du wirst wohl die Rechnung(skopien) beilegen müssen. Nicht nur, weil du sonst irgendwas behaupten könntest, sondern auch, um festzustellen, ob der Händler überhaupt UHRA abgeführt hat (was bei 20 Euro pro 100er Spindel z.B. nicht der Fall wäre.