http://www.heise.de/newsticker/Verbr...eldung/104019/
Zitat:
Nicht zulässig sei eine Angabe des Preises lediglich in den AGB eines Angebots. Der Verbraucher müsse nicht damit rechnen, an dieser Stelle derartige Informationen zu finden, wenn der Angebotstext selbst keinen Hinweis auf eine dort zu findende Preisinformation enthalte. Auch die Angabe im Sternchenhinweis auf den Websites entspreche nicht den Anforderungen der PreisangabenV.
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...oder einfach mal nach berufe-welt googeln. Ich würde nicht zahlen.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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