Wenn von der alten Website irgendwleche Bilder existieren, zumindest glaubhafte Zeugen auftreten können, dann musst du dir in Deutschland nicht viel Sorgen machen. Die Betreiber, die nicht anständig kennzeichnen, haben die vor Gericht schon gefressen. Abgesehen davon reicht in Deutschland nicht nur die IP und Datum, man muss auch beweisen, dass die Person, von der man Geld will, an diesem Tag um diese Zeit am PC war und selbst diesen bedient hat. Sprich wenn da gerade zufällig eine Party war, vielleicht auch paar Kinder anwesend, die sich gerade am PC "gespielt" hatten, können die dir garnichts. Da muss nicht du beweisen, dass du es nicht warst, weil es dein PC ist, sondern die Gegenseite, dass du es warst und alle Zweifel ausräumen.
Aber ich bin kein Spezialist auf diesem Gebiet, vielleicht einfach mal ein Mail an eine deutsche Verbraucherzentrale schicken, die diesen Anbieter ggf. schon einschägig kennt. Wenn der Anbieter schon aufgefallen ist, dann kannst die E-Mail-Flut in Zukunft gleich in den Spam verschieben lassen.
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