Thema
:
Haftung bei Poststreik (keine Politik)
Einzelnen Beitrag anzeigen
19.11.2008, 19:49
#
9
Guru
Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
Streik = höhere Gewalt. In dem Fall gibts zB bei Gerichtsverhandlungen Einsetzen in den alten Stand (zB wenn es ein Fristversäumnis gibt). Firmen haben oft in den AGB etwas zu höherer Gewalt stehen usw.
Guru
Guru
Öffentliches Profil ansehen
Private Nachricht an Guru schicken
Besuchen Sie die Homepage von Guru!
Mehr Beiträge von Guru finden
Meine Hardware Konfiguration