http://www.orf-gis.at/?kategorie=geb...&thema=pflicht
Rundfunkgebührengesetz - RGG
Zitat:
§2 Abs 2
Standort ist die Wohnung oder eine sonstige Räumlichkeit bzw. ein geschlossener Verband von Räumlichkeiten mit einheitlichem Nutzungszweck, wo eine Rundfunkempfangseinrichtung betrieben wird.
|
egal, wieviele türen, herde, fenster, toiletten oder haustiere in deinem haus sind ... wenn es der definition des standortes lt. gesetz entspricht (
geschlossener Verband von Räumlichkeiten mit einheitlichem Nutzungszweck) hat die GIS das als einen standort anzusehen ...