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Alt 16.11.2008, 16:56   #4
iG0r
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Ein Sonderkündigungsrecht hat man doch immer dann, wenn die AGB geändert werden, egal ob für Kunden zum Vor- oder Nachteil. Warscheinlich wird man beim bei einem Vorteil seltener kündigen, aber man kann. Eine AGB Änderung ist auch eine Vertragsänderung, einer solchen Änderung muss man zustimmen oder kann kündigen.

Auf meine E-Mail Anfrage bei UPC habe ich nach 2 Tagen eine relativ unbefriedigende Antwort bekommen. Da wurde nur auf die Änderungen in den AGB und nicht wie ebenfalls von mir angefragt, auf die Gebühren eingegangen. Fehler oder Verschleierung, man möge sich selbst ein Urteil bilden.
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