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Alt 15.11.2008, 20:21   #3
Yahzee
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Zitat aus dem Positionspapier zur Beauskunftung des
Verbands der österrreichischen Internet Service Provider (ISPA)
Stand November 2008:

Die Rechtslage in anderen Mitgliedstaaten der EU, die dazu vorliegenden EuGH-
Entscheidung, das Vorlageverfahren des OGH sowie die aktuellen
Entwicklungen (vgl den Zusatz 138 zum Telekompaket, mit dem sich das EU-
Parlament mit überwältigender Mehrheit dafür ausspricht, dass kein Internet-
Nutzer ohne richterliche Kontrolle verfolgt werden darf) werfen gravierende
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beauskunftung an Privatpersonen auf.

Da insofern eine Herausgabe der genannten Daten ohne richterliche Kontrolle
möglicherweise nicht EU-rechtskonform ist, wird empfohlen, bis zu einer
endgültigen Entscheidung des EuGH und/oder einer (zu begrüßenden)
gesetzlichen Klarstellung bei Anfragen von Privatpersonen auf der Grundlage
von §87 Abs 3 UrhG nicht zu beauskunften.

Im Klartext:
sollten sich wieder Anwälte finden und meinen mit dem Massenabmahnwahn nach
deutschem Vorbild in Österreich abzocken zu können, können die vorerst mal
Brausen gehen

Mir tun nur die Abgemahnten leid, die sich haben einschüchtern lassen
und den Blutsaugern das Geld schon in den Rachen geworfen haben...

Geändert von Yahzee (15.11.2008 um 20:26 Uhr).
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