Zitat:
Zitat von rev.pragon
ok und kann ich da rechtlich was machen? Ich meine das sind fast 100Euro. Kanns ja irgendwie ned sein....
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Tja ...

... warum nur sollte der Masseverwalter gerade bei DIR anders vorgehen als bei allen anderen Gläubigern? Das ist nun mal gesetzlich so definiert, was und wie er zu handeln hat. Die Aufgabe des Masseverwalters ist es, den Schaden für die Allgemeinheit so gering wie möglich zu halten. Und es wird vermutlich gescheiter sein, wenn er den Warenvorrat anderweitig verkauft, um damit beispielsweise die Krankenkassen zu bedienen. Oder das Finanzamt.
Wie gesagt: Gläubiger ist Gläubiger - ob das nun ein Lieferant ist, der bereits Ware geliefert aber noch nicht bezahlt bekommen hat - oder ein Kunde, der bereits eine Anzahlung oder gar den kompletten Warenwert bezahlt hat, ist hier belanglos.
Irgend was Rechtliches unternehmen ist maximal im Bereich des Gedankenspieles möglich - beispielsweise, indem Du den Geschäftsführer verklagst; aber dann müsstest DU beweisen, dass er in betrügerischer Absicht den Konkurs zu spät angemeldet hat. Und würde das der Fall sein, täte der Masseverwalter das sicher schnell feststellen und dann alle notwendigen Hebel in Bewegung setzen - und dann würden sich natürlich wiederum alle Gläubiger privat am Geschäftsführer schadlos halten wollen, was wiederum "in die Hose" geht, weil er privat sicher nicht so viel Geld haben wird, um alle Geläubiger bezahlen zu können.
Ich würde mal sagen (auch wenn es für Dich hart klingt): buche den Betrag als Lehrgeld dafür ab, dass Du künftig besser die aktuellen Bewertungen ernster nimmst auf Geizhals.at!