Haftung bei Poststreik (keine Politik)
Hier gehts nicht Politik 
Da es Gerüchte um eine Poststreik gibt stellt sich mir die Frage:
Wer haftet wenn durch extreme Verzögerungen auf dem Postweg (zb. behördliche) Fristen nicht eingehalten werden? Darauf hat der Konsument ja keinen Einfluss.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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