ach, da hab ich doch glatt hersteller und verkäufer in meinem statement vermischt ... asche über mein haupt

...
zum austausch selbst:
beim defekt eines handy's gleich den komplett-austausch zu fordern ist IMHO doch nicht verhältnismäßig ... ev. ist da einfach nur eine kleinigkeit defekt und es muß unter umständen nicht mal ein teil ausgetauscht werden (lötstelle nachbessern) ... also ist IMHO per se die überprüfung durch den verkäufer angemessen und danach zu entscheiden, ob repariert oder ausgetauscht wird ...
conclusio aus den verschiedenen meinungen zur gesetzeslage:
jeder entscheidet selbst, ob er gleich austausch fordert oder sich mit der reparatur zufrieden gibt ... wenn aber alle sogleich den austausch fordern, werden die verkäufer nur noch unwilliger im tatsächlichen angebrachten fall auszutauschen ...