Zitat:
Zitat von Schlitzer1
Natürlich wollen die auch noch die ca. 8oo€! Aber eben zusätzlich die ca. 100€, die sie für die Herausgabe meiner Daten bezahlt haben!!!
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Hatten die im ersten Anwaltsschreiben denn nicht schon die 102,84 Euro Schmiergeld für die Datenherausgabe durch die TA angeführt?
In meiner Abmahnung sind mit den 790.- Euro Pauschalforderung nämlich auch die "Unkosten", die den Anwälten durch die TA entstanden sind, abgegolten.
Wie hast du denn auf den ersten Brief reagiert?
Das kann doch nicht sein, daß die TA sich den Datenklau jetzt sogar doppelt bezahlen läßt.