Zitat:
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...Nun soll ich an die Rechtsanwaltskanzlei die ca. 100€ bezahlen...
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Verstehe ich das richtig - die Anwaltskanzlei will jetzt nicht mehr die ursprünglichen ca. 800€, sondern "nur" noch 100€? Mit welcher Begründung? Kommt mir vor wie auf dem Basar...
Edit: du könntest auch prüfen lassen, ob Regressforderungen an die TA möglich/sinnvoll sind
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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