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Alt 29.10.2008, 09:49   #3
martens
Bundeseigentum
 
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oder per Einschreiben...

3 Monate Kündigungsfrist beachten, täglich kündbar

Zitat aus den AGB:

Ordentliche Kündigung

§ 23. (1) Befristete Dauerschuldverhältnisse enden mit Ablauf der Befristung und
unterliegen nicht der ordentlichen Kündigung durch beide Parteien.

(2) Ein unbefristetes Dauerschuldverhältnis ist - soweit nicht die Voraussetzungen
des § 24 dieser AGB zutreffen oder nichts anders vereinbart ist - für beide
Vertragsparteien zum Schluss eines jeden Kalendertages unter Einhaltung einer
dreimonatigen Kündigungsfrist kündbar. Die Kündigung muss der anderen
Vertragspartei mindestens drei Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam werden
soll, schriftlich zugehen. Bei späterem Zugang wird sie drei Monate nach ihrem
Zugang wirksam.
...
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Ich wollte mich mit Dir geistig duellieren, stelle aber fest, dass Du unbewaffnet bist...
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