Die bieten nur eine Art "downloadplattform" - freeware bleibt freeware.
Aus den AGB:
Zitat:
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Durch den Vertrag verpflichtet sich der Anbieter, dem Kunden den Zutritt zu den entgeltpflichtigen Informationen auf der Internetseite
...
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Ka. was dort für Informationen stehen sollen...
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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