Zitat:
Zitat von Yahzee
Aber im Ernst, muß nicht der Kläger irgendwie die Schuld des Filesharers beweisen können, da der Verdächtige ja umgekehrt
nicht das Gegenteil beweisen kann?
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Diese eine Aussage an sich ist mit Bestimmtheit korrekt. Nur dass die Fälle hier ja anders liegen. Es wurde ja noch niemand geklagt, weswegen man bisher auch nichts beweisen musste.
Das Verwerfliche an diesen Abmahnungen ist ja, dass sich - in meinen Augen dubiose - Rechtsanwälte nur freundschaftlich mit dem vermeintlichen Gesetzesbrecher zusammen reden und - wohlgemerkt außerhalb des ordentlichen Rechtsapparates - eine Einigung finden, wo in deren Augen beide Seiten gut bedient sein sollen. Kurz: die stellen einen einfach vor die Alternative, entweder 800 Teuros zu löhnen, andernfalls man vor Gericht gezerrt wird, weil man
Pornos unerlaubt im Internet angeboten hat und diese unter Umständen auch
Jugendlichen zur Verfügung gestellt hat.
Ob ein Gericht die angeblichen Beweise als solche anerkennt, wissen wir frühestens dann, wenn so ein Fall einmal vor Gericht abgehandelt wurde.