17.10.2008, 11:01
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#7
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Inventar
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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Zitat:
Zitat von mcdaniels
@Satan: Auch wenn ich einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit habe und bereits bei der SV angemeldet bin?
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Auf der Seite 3 von meinem Link steht folgendes:
Zitat:
Versicherungspflicht
Für die Versicherungspflicht für WerkvertragsnehmerInnen gilt: Wenn Sie nur von Werkverträgen leben, müssen Sie sich ab jährlich 6.453,36 Euro Bruttoverdienst (laut Einkommenssteuerbescheid) bei der „Gewerblichen“ versichern.
Wenn Sie zusätzlich zu den Werkverträgen noch irgendwann während des Kalenderjahres zusätzliche Einkünfte haben (z.B. aus einem Dienstverhältnis, „freien“ Dienstverhältnis oder aus der Arbeitslosenversicherung) besteht die Versicherungspflicht ab 4.188,12 Euro Jahresbrutto.
Egal ob Sie die Grenzen überschreiten oder nicht, müssen Sie sich jedenfalls bei der „Gewerblichen“ melden. Es wird Ihnen dann ein Formular zugeschickt, in dem Sie angeben müssen, ob Sie im Kalenderjahr die Versicherungsgrenze überschreiten. Sie haben dadurch zunächst die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob Sie versichert sein wollen.
Ob Versicherungspflicht besteht, lässt sich erst mit dem Einkommenssteuerbescheid feststellen. Wenn ja, müssen Sie die Beiträge nachbezahlen. Wenn Sie sich nicht gemeldet haben, kommt zu den Beiträgen noch ein „Strafzuschlag“ von 9,3%.
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Der vorletzte Absatz beantwortet Deine Frage!

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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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