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Alt 17.10.2008, 11:57   #6
mcdaniels
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@igor: Schon klar, aber ich müsste zumindest eine Honorarnote ausstellen.

@Satan:
Zitat:
Laut dem Link bei der Arbeiterkammer bist Du in jedem Fall verpflichtet, Dich bei der Gewerblichen Sozialversicherung anzumelden.
Auch wenn ich Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit habe und bereits bei der SV angemeldet bin?

Btw. führt dein Link ja zu nem Thema "Werkvertrag" . Es geht hier nicht um einen Werkvertrag.

Mal nebenbei: Ist das nur in Ö so kompliziert?

LG

Geändert von mcdaniels (17.10.2008 um 12:13 Uhr).
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