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Alt 15.10.2008, 17:13   #2
Yahzee
Newbie
 
Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 14


Standard Deutsche Zustände?

Auch auf die Gefahr hin, daß manche hier meine Bedenken wieder als unbegründet abtun:
Das Geschäftsmodell der angelaufenen Abmahnwelle
in Österreich wurde praktisch unverändert aus Deutschland importiert.
Allerdings hat in Deutschland die Politik bereits reagiert und gegen den
Abmahnmahn die Notbremse gezogen. Daher weichen jetzt manche
findige Unternehmer nach Österreich aus, hier finden sie aufgrund
unklarer gesetzlicher Bestimmungen einen richtiggehenden Selbstbedienungsladen vor.

Es geht hier nicht mehr um das Behandeln von einzelnen Fällen, es ist
eine Systemantwort dringend nötig, d.h. die Politik ist gefordert.

Für die Skeptiker, die meinen: "ja, aber in Österreich läuft das alles
ganz anders und ist außerdem rechtlich völlig in Ordnung..."
noch ein Ausschnitt aus der angesehenen
Frankfurter Allgemeinen Zeitung zum Thema:

...Pervertiert wird das System jedoch inzwischen durch eine zwar immer noch kleine, aber höchst effiziente Truppe von Abmahn-Anwälten, die das Internet systematisch nach Rechtsverletzungen durchsuchen. Nicht selten gehen sie bei ihren Geschäften den umgekehrten Weg: Nicht der Mandant wendet sich an eine Kanzlei seiner Wahl, sondern der Advokat sucht sich einen geeigneten Auftraggeber, um seinen Fund mit Hilfe von kostensparenden Satzbausteinen in bares Geld umzuwandeln.
Der Verdacht, dass dabei nicht alles nach den guten Sitten der Anwaltschaft läuft, liegt nahe: Es scheint schwerlich vorstellbar, dass sich ein Mandant über die horrenden Gebühren zu dem angegebenen Streitwert von oft 50.000 Euro eine verbindliche Rechnung ausstellen lässt, nur damit sein Anwalt die Summe wegen Lappalien vom mutmaßlichen Rechtsverletzer eintreiben kann. Advokaten, die missbräuchlich mit Abmahnungen um sich werfen, droht von den Rechtsanwaltskammern meist nur eine Rüge, die von so manchem sanktionierten Juristen auch noch als Trophäe an die Wand gepinnt wird.
Deckelung der Gebühren bei 100 Euro ist überfällig
Der Weg der SPD-Ministerin, die Gebühren für Anwälte bei 100 Euro zu deckeln, ist deshalb zwar ungewöhnlich, aber überfällig. Die Auswüchse zeigen deutlich, dass die bisherigen Instrumente insbesondere der Rechtsprechung nicht ausreichen, um dieses sittenwidrige Geschäftsmodell auszutrocknen. Es darf nicht allein den Gerichten überlassen werden, ob sie Missbrauch erkennen und in ihrem Urteil berücksichtigen.
Gewiss: Die Zeche zahlt der Urheber, der in einfach gelagerten Fällen bald nicht mehr eine so imposante Drohkulisse aufbauen kann. Doch es ist nicht damit zu rechnen, dass künftig scharenweise Internetbegeisterte die Urheberrechte anderer sehenden Auges zu ihren Gunsten ausschlachten und im Schutz der Kostenbegrenzung eine unerfreuliche Abmahnung in Kauf nehmen. Immerhin gilt sie ausschließlich für einmalige, unerhebliche Verstöße, bei denen eine solche Beschränkung der Urheberrechte eher zu verschmerzen ist. Systematische, schwere Verstöße dürfen sich jedoch auch weiterhin nicht lohnen.

Geändert von Yahzee (15.10.2008 um 17:26 Uhr).
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