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Alt 14.10.2008, 01:30   #6
hape1
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Mein Computer

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Wenn es schon keinerlei Beweismittel für einen Auftrag gibt, sollte man wenigstens darauf achten, eine beweiskräftige Fristsetzung zu bekommen: Das heisst per Einschreiben mit Rückschein.
Frist mindestens 8 Tage, besser 14.

Wenn Du das Notbook verkaufst, stünde Dir nur der Betrag (plus Verzugszinsen)zu den Du für Reparatur selbst aufgewendet hast. Der Rest gehört der Auftraggeberin.
Extrageschäft ist auf diese Weise nicht zu machen.

Wobei ich mir micht ganz sicher bin, ob Du überhaupt verkaufen darfst oder nicht. Könnte Schwierigkeiten geben.
Damit drohen würde ich auf jeden Fall!
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De nihilo nihil!
MfG
hape1
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