Du könntest zunächst eine angemessene Frist setzen. Das wird aber etwas schwammig, weil vermutlich alles nur mündlich ohne Details geregelt wurde.
Einfach so verkaufen könnte für dich unangenehm werden - das Notebook gehört immer noch deiner Bekannten.
btw. in den AGBs von Firmen sind solche Sachen (Fristen, Lagergebühren) schon geregelt - aber ich weiss nicht, wieweit man die für den privaten Bereich übertragen kann.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
|