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Alt 13.10.2008, 23:24   #3
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
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Mein Computer

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Du könntest zunächst eine angemessene Frist setzen. Das wird aber etwas schwammig, weil vermutlich alles nur mündlich ohne Details geregelt wurde.
Einfach so verkaufen könnte für dich unangenehm werden - das Notebook gehört immer noch deiner Bekannten.

btw. in den AGBs von Firmen sind solche Sachen (Fristen, Lagergebühren) schon geregelt - aber ich weiss nicht, wieweit man die für den privaten Bereich übertragen kann.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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