Nachdem mein letztes Posting auf Grund aus jetziger Sicht doch irgendwo verständlich (Formulierungen) gelöscht wurde, hier nun eine "entschärfte" Version

. Lieber Moderator, ich hoffe Du lässt es nun zum Nutzen aller stehen

. Danke auch an Yahzee und Shual für das Zwischenspeichern dieses Beitrages. Hier also nun Tipps an alle für ein Schreiben an die Rechtsanwaltskammer Vorarlberg:
"Es wäre unfair, immer nur die Beiträge zu lesen, zu nutzen und nichts selbst beizutragen. Also habe ich mich hier registriert und fange mal an.
Auch ich habe von besagter Kanzlei 2 Briefe erhalten

und habe mich an einen Rechtsanwalt gewandt. Dieser hat mir geraten, eine Disziplinaranzeige an die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer zu verfassen (Rechtsanwaltskammer Vorarlberg / Z. Hd. d. Disziplinarrat / Marktplatz 11 /6800 Feldkirch - am besten eingeschrieben). Dort habe ich mir höflich aber bestimmt meinen Frust von der Seele geschrieben:
1. Ich fühle mich durch die gesamte Vorgehensweise unter Druck gesetzt und an den Pranger gestellt. Ich fürchte um meine gesellschaftliche Stellung.
2. Wie kommt die Kanzlei an meine Daten, ohne dass ein richterlicher Beschluss bzw. mein Einverständnis vorliegt?
3. Wie kann behauptet werden, dass ich das eigentliche Delikt - also die Filme anderen anzubieten - überhaupt begangen habe, wo die doch kaum beweisen können, dass andere die Möglichkeit hatten, den Film zur Gänze und nur ausschließlich von mir runterzuladen!
4. Wichtig ist auch die Frage, ob es mit der Ethik bzw. dem Codex der Österreichischen Rechtsanwaltschaft vereinbar ist, unbescholtene Bürger so derartig unter Druck zu setzen (horrende Kosten, kurze Fristen, Androhung von noch horrenderen Kosten und sogar Haftstrafen, etc.)
Ich möchte jetzt nicht auf jeden einzelnen Punkt genau eingehen, da ich annehme, dass sich die Kanzlei die Foren genau ansieht - und ich möchte nicht noch einen Strick gedreht bekommen. Aber im Forum gibt es genug Argumente. Fasst Sie aus Eurer Sicht zusammen, argumentiert logisch, höflich aber bestimmt und schickt das Ganze an die RAK Vorarlberg - denn die müssen dann auf jeden Fall und auf jedes Schreiben reagieren!
Und beschwert Euch auch unbedingt aufs massivste und empörteste bei der Telekom Austria, denn die waren, sind und werden ohne richterlichen Beschluss nicht berechtigt sein, einfach so die Daten ihrer Kunden ohne deren Einverständnis preiszugeben! Das kann ja wohl garnicht sein!
Es ist schier unglaublich, welch ungeheurer Druck sowohl finanziell als auch moralisch von diesen sogenannten Rechtsanwälten auf unbescholtene Bürger ausgeübt wird. Bitte bleibt alle am Ball und schreibt Eure Erfahrungen ins Forum - halten wir uns gegenseitig am Laufenden!
PS: Ein Verstoß gegen das Pornographiegesetz bzw. auch das Urheberrecht setzt sowohl Wissentlichkeit als auch Absicht voraus. Glaube kaum, dass Sie das jedem einzelnen - abgesehen davon weil garnicht vorhanden - nachweisen können. Abgesehen davon kann man vor einem Download noch gar nicht wissen, ob eine Datei urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - das weiß man eben erst, wenn die Datei vollständig runtergeladen wurde und sich nach dem Öffnen ein eindeutiger Hinweis darauf findet. Erst dann kann man reagieren und die Datei wieder löschen. Es kann also nicht Absicht bzw. Wissentlichkeit unterstellt werden (siehe auch Beiträge von mhRitter)!"
Alles Gute uns allen und bleibt am Ball!
PS: Nehmt auf gar keinen Fall direkten Kontakt mit der abmahnenden RA-Kanzlei auf! Irgendwo drehen die ein Schuldeingeständnis hin!