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Alt 09.10.2008, 14:24   #132
DonGiovanni
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Zitat von mhritter Beitrag anzeigen
Nicht jeder Musikfile ist urheberrechtlich geschützt. Ebenso nicht jedes Foto oder Dokument. Ebenso auch nicht jeder Porno. Ich könnte ja auch eine Eigenproduktion ins I-et stellen.
Ich meine daher, dass ich erst nach erfolgtem Download feststellen kann (durch entsprechende Hinweise bei oder nach öffnen der runtergeladenen Datei) ob es überhaupt urheberrechtlich bedenklich oder gar gesetzwidrig ist.

Meine Schlußfolgerung daraus ist, der alleinige Download kann wohl noch lange nicht zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Solange ich die heruntergeladene Datei - nachdem ich erfahren habe, dass sie urheberrechtlich geschützt ist - nicht weiter benütze und auch sofort wieder lösche, bin ich wohl rechtlich auf der sicheren Seite.
Das ist ein gutes Argument, lieber mhritter, ich sehe das genau so. Ich meine, dass die vorgeworfenen Tatbestände 1. Wissentlichkeit und 2. Absicht voraussetzen. Dennoch: Ein mulmiges Gefühl wird man einfach nicht los - wer will schon gegen diese Typen vor Gericht gehen? Aber ich hoffe, dass Ihr, liebe Leidensgenossen Euch genausowenig einschüchtern lässt wie ich und wir die Sache durchstehen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die im Rechts sind! Es ist absolut richtig, was Michael hier schreibt, woher soll man vor einem Download wissen, dass die Datei urheberrechtlich geschützt ist? Auch ich glaube, dass eine Rechtsverletzung erst dann möglich ist, wenn man die Datei weiterverwendet, wissentlich anbietet etc. In meinem Fall habe ich die Dateien sofort gelöscht.
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