Hallo und schönen Guten Tag!
Angenommen ich würde ebenfalls ein Schreiben dieser Rechtsanwaltskanzlei bekommen - nämlich, dass ich mir einen urheberrechtlich geschützen oder illegalen Porno runtergeladen habe.
Angenommen ich reagiere auf sämtliche Mahnungen der Anwaltskanzlei nicht.
Angenommen der Anwalt geht tatsächlich vor Gericht.
Die erste Frage das Richters wäre wohl, wie der Anwalt nachweisen kann, das die angebliche IP Adresse auch tatsächlich zu mir oder meinem PC an diesem Tag gehörte.
Frage:
Wie erklärt ein Anwalt, wie er zu diesen personenbezogenen Daten gekommen ist.
Wie erklärt die TA bzw. aon, aufgrund welcher Rechtslage die personenbezogenen Daten an eine Privatperson, bzw. Rechtsanwalt ohne richterlichem Beschluß gelangt sind?
Welcher Richter ermächtigt bzw. zwingt die TA in einem Zivilrechtsprozess wegen des Downloads einer (möglicherweise) fraglichen Datei personenbezogene Daten rauszurücken?
Der erste wohl zu klärende Frage wäre in diesem Zusammenhang voraussichtlich, ob es sich überhaupt um eine Urheberrechtsverletzung gehandelt hat.
Dies lässt sich nur aufgrund der Tatsache, dass ich im Internet eine Datei (egal ob Porno, Dokument, Foto oder Musik) runtergeladen habe wohl noch nicht daraus ableiten. Tauschbörsen sind u.a. auch dazu da, Inhalte jeglicher Art untereinander zu Tauschen. Nicht jeder Musikfile ist urheberrechtlich geschützt. Ebenso nicht jedes Foto oder Dokument. Ebenso auch nicht jeder Porno. Ich könnte ja auch eine Eigenproduktion ins I-et stellen.
Ich meine daher, dass ich erst nach erfolgtem Download feststellen kann (durch entsprechende Hinweise bei oder nach öffnen der runtergeladenen Datei) ob es überhaupt urheberrechtlich bedenklich oder gar gesetzwidrig ist.
Meine Schlußfolgerung daraus ist, der alleinige Download kann wohl noch lange nicht zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Solange ich die heruntergeladene Datei - nachdem ich erfahren habe, dass sie urheberrechtlich geschützt ist - nicht weiter benütze und auch sofort wieder lösche, bin ich wohl rechtlich auf der sicheren Seite.
In diesem Sinne beschränkt sich die wahre Problematik wohl lediglich auf die Scham innerhalb der eigenen Familie - so es sich tatsächlich um einen Porno handelt und die Frau davon nichts wissen darf.
Der Rest ist für mich schlicht Erpressung nach dem Motto: Zahle oder ich zerre Dich vor Gericht.
Da ich in diesem Fall sicherlich bereits seit langem kein belastendes Material mehr auf meinem PC hätte, hätte ich wohl auch nichts zu befürchten.
Schöne Grüße Michael
PS: ich habe weder jetzt noch in der Vergangenheit belastendes oder illegales Zeugs auf meinem PC gehabt.
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