Längle Fussenegger Singer arbeitet offensichtlich mit der deutschen Abmahnkanzlei
Negele/Zimmmel/Kremer/Greuter zusammen, und hat einen Großteil derer Mandaten,
praktisch ausschließlich Pornoproduzenten, übernommen.
Die bisher bekanntgewordenen Fälle sind fast ausschließlich Telekom/AON Kunden, es muß
in irgendeiner Form ein Abkommen mit der Telekom/AON geschlossen worden sein.
Die offizielle Darstellung der Telekom, nach der persönliche Daten ohne richterlichen
Beschluß keinesfalls an Dritte herausgegeben werden ist eine gezielte Desinformation,
oder andersgesagt, die Telekom belügt ihre Kunden.
Auf wiederholte Nachfrage mußte die Telekom einräumen, Daten sehr wohl und noch
dazu gegen Bezahlung (102,84 Euro pro Datensatz) an Dritte herausgegeben zu haben.
Dies entspreche §87b Abs.3 des Urheberrechtes und stelle keinen Datenschutzverstoß dar.
Daß es auch anders ginge, zeigen die Erfahrungsberichte von Kunden anderer
Internetprovider. Da bekamen nämlich die Anschlußinhaber eine Benachrichtigung,
daß ihre Zugänge für fragwürdige Aktivitäten genutzt werden und wurden ersucht,
dieses Verhalten einzustellen.
Und das ganze OHNE absurde Entschädigungszahlungen /Strafen etc. einzufordern,
und OHNE die sensiblen persönlichen Daten der Kunden an dubiose Porno-Rechtsanwälte
zu verschachern!
Wie zufrieden in Zukunft Tauschbörsennutzer mir der Telekom noch sein werden , ist
wohl leicht zu erraten.
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