Liebe Leidensgenossen!
Grundsätzlich will ich einmal festhalten, dass natürlich auch Urheberechte gewahrt werden müssen. Wir alle haben vermutlich gegen das Urheberechtsgesetz verstoßen. Was ich nicht annehme ist, dass einer von uns dies zu gewerblichen Zwecken getan hat, oder sich bereichern wollte. Ich bin der Ansicht, dass in einem funktionierenden Rechtssystem der Geschädigte seinen tatsächlichen Schaden nachweisen muss. Dazu gehört für mich die Offenlegung seiner Umsätze um den behaupteten Schaden nachvollziehen zu können, mit was leider auch für den Geschädigten zu unangenehmen Folgen führen kann.
Interessant wäre zu wissen, ob der Abmahnvorgang, Hinweis auf das Pornographiegesetz, mit dem Mandanten der Kanzlei abgesprochen ist. Schließlich ist der Mandant der Urheber dieser Filmwerke und wie sich zeigt wurde nicht genügend dafür gesorgt, dass diese Filmwerke Jugendlichen unter 16 zugänglich gemacht wurde. Wer derartige Produkte herstellt und vertreibt muss auf Grund des technischen Standards der heutigen Zeit damit rechnen. Ein Hinweis auf der Verpackung reicht sicher nicht aus um dies zu verhindern.
Rechtsanwalt Fussenegger von der Kanzlei Längle Fussenegger Singer Rechtsanwälte hat einem Anwalt mitgeteilt, dass er die deutsche Softwarefirma, mit der er zusammenarbeitet, beauftragen wird, nach weiteren Filmen zu suchen, die angeboten wurden. Sollte diese auf Filme stoßen, hinsichtlich derer ein weiterer Rechtsverstoß zurechenbar sei, würde er sofort und diesmal ohne Vorankündigung, die im Schreiben angekündigten Schritte erheben. Diese Aussage würde belegen, dass die Kanzlei die Verfolgung offensiv betreibt, nicht geschädigte ihn kontaktieren, sonder die Kanzlei auf geschädigte zugeht um diese als Mandanten zu gewinnen.
Ich bin auch der Ansicht, dass Längle Fussenegger Singer mit der Zusicherung, dass bei Bezahlung des geforderten Pauschalbetrages auf das Raika-Konto in Altach die Ansprüche abgegolten wären nur bedingt richtig ist, denn im Abmahnschreiben wurde ein Zusammenhang mit dem §2Abs. 1 lit. b. Pornographiegesetz hergestellt und die Verfolgung dieses Tatbestandes haben weder Längle ... noch deren Mandant einen Einfluss. Soweit ich informiert bin, werden Offizialdelikt von Amts wegen (ohne Antrag/Ermächtigung) von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Alle die bezahlt haben, können somit trotzdem belangt werden.
Ich bin überzeugt dass Längle Fussenegger Singer diese Forum regelmäßig besuchen, daher richte ich ihnen auf diesem Weg aus, da ich aus finanziellen Gründen nicht fristgerecht bezahlen kann, wurde ich auf Grund des Hinweises auf das Pornographiegesetz in einen qualvollen Zustand versetzt, da damit auch die Vernichtung meiner wirtschaftlichen Existenz und gesellschaftlichen Stellung droht.
Die Rolle der Telekom Austria sollte hier auch näher beleuchtet werden. Ich empfehle bei www.aon.at unter Datenschutz & Copyright (neben den AGB) nachzusehen. Hier zunächst zu lesen, dass die Telekom über unser Surfverhalten informiert ist und sogar weiß, welchen Browser wir verwenden. Was auch auf eMule und ähnliches zutreffen müsste.
Weiters steht unter „Werden die Daten weitergegeben?“
Nein. Telekom Austria stellt Ihre personenbezogenen Daten nicht Dritten zur Verfügung. Es sei denn, Sie stimmen einer Weitergabe ausdrücklich zu. Wird von uns vermutlich keiner getan haben.
Erst im nächsten Absatz steht die Einschränkung, die eigentlich den Datenschutz ausschließt.
Die Telekom-Austria hat also zugesehen und nichts gegen unser „illegales“ Handeln unternommen. Laut ihren AGB wäre eine fristlose Kündigung möglich gewesen. Dies hat sie aber nicht getan. Weil sie Geld für die Weitergabe unserer Daten bekommt?
Jeder von uns sollte auch bedenken, das wir nur das Glied einer Kette sind. Man könnte also behaupten Internet-Nutzer sind eine kriminelle Vereinigung.
Die ganze Wortmeldung gibt natürlich nur meine persönliche Meinung wieder.
Mich würde interessieren, ob Längle Fussenegger Singer nur den Verstoß gegen die Urheberechte von Pornoproduzenten verfolgt, oder auch andere und ob auch andere als Telekom-Kunden betroffen sind.
Joe 2003