Dürfte sich um ein Telekom typisches Problem handeln-grenzüberschreitend!
Weiterer Streit um Herausgabe von Verbindungsdaten durch die Telekom
Die Deutsche Telekom kann sich in ihrer
Verteidigung für die
Herausgabe kompletter Verbindungsdaten an eine Staatsanwaltschaft ohne Richterbeschluss nicht auf eine Anordnung der Bundesnetzagentur berufen. Dies geht aus dem entsprechenden
Bescheid (PDF-Datei) der Bonner Behörde hervor, den der Jurist Patrick Breyer auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes
erhalten und veröffentlicht hat
http://www.heise.de/newsticker/Weite...meldung/116902