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Zitat von holzi
Bedeutet "ebay-shop" automatisch, dass es auch ein Geschäft im rechtlichen Sinn ist?
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Heißt es nicht automatisch - aber so wie dieser Verkäufer hier autritt, liegt der Schluss ziemlich nahe, dass es sich um einen Gewerbetreibenden handelt. Und DER ist dann sicher auch nach schweizer Rechtslage verpflichtet, eine korrekte Rechnung auszustellen. Nur darf die dann eben keine Umsatzsteuer enthalten, sobald die Ware exportiert wird. Einfach deswegen, weil die Bezahlung der Umsatzsteuer in jenem Land gilt, in welchem die Ware eingeführt wird.
Ist der Verkäufer aber, wie bei ebay ersichtlich, ein Privatverkäufer, dann zahlt ja der Verkäufer sowieso keine Umsatzsteuer und dann wäre es rechtlich OK, wie unser Zoll reagiert hat.