Das ganze klingt mir ein wenig seltsam. Der Verkäufer ist als privater Verkäufer angemeldet, scheint aber sehr wohl ein Geschäft zu betreiben. Jetzt ist eben die Frage, ob der Verkäufer in der Schweiz abgabenpflichtig ist oder nicht. Ich vermute mal, dass er es ist, da er ja offensichtlich zumindest einen eigenen ebay-Shop betreibt. Demnach sollte er eigentlich eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, wo keinenfalls die schweizer Mehrwertsteuer verrechnet werden darf.
Stimmen die obigen Annahmen, dann würde ich mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ihn auf diesen Umstand aufmerksam machen. Immerhin bist Du ja als Österreicher nicht verpflichtet, schweizer Steuern zu bezahlen, weswegen er Dir diese gar nicht in Rechnung stellen darf.
Unter diesem Aspekt solltest Du den Verkäufer bitten, Dir eine korrigierte Rechnung zu schicken samt Rückerstattung der zu Unrecht eingehobenen Steuern (wichtig: gilt sowohl für den Warenwert als auch für alle eingehobenen Gebühren). Und mit dieser Rechnung konfrontierst Du dann einfach den österreichischen Zoll, die dann die Gebühren für diese Sendung neu berechnen sollten.
Alternativ kannst Du natürlich auch die Annahme des Paketes verweigern und vom Verkäufer den Kaufpreis rückerstatten lassen. Die Frage ist nur, ob Du das auch willst ...
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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