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Alt 01.10.2008, 13:18   #6
Karl
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Zitat:
Zitat von J@ck Beitrag anzeigen
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du den Wagen beruflich brauchst und die Werkstatt einen frei haben (so hab ich das immer verlangt!) dann bekommst Du ihn auch. Die Werkstatt freut sich sowieso darüber, dass die einen Versicherungsschaden reparieren dürfen, die wird dann nämlich ordentlich geschröpft.
Meine Werkstatt hat so viel zu tun das die gar keinen Leihwagen mehr frei haben. Umsonst schon gar nicht. Das ist, glaube ich, eine kleine Mär das mit dem Leihwagen umsonst. Ich gehe schon Jahrzehnte autoreparieren lassen. Aber umsonst hats noch nichts gegeben.
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M.f.G. Karl
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