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Alt 30.09.2008, 13:14   #3
J@ck
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Was hat seine eigene Haftpflicht mit dem Schaden zu tun? Die bekommt in dem Fall (idealerweise) gar nix mit

Wenn Du nachweisen kannst, dass Du den Wagen beruflich brauchst und die Werkstatt einen frei haben (so hab ich das immer verlangt!) dann bekommst Du ihn auch. Die Werkstatt freut sich sowieso darüber, dass die einen Versicherungsschaden reparieren dürfen, die wird dann nämlich ordentlich geschröpft.

Du sollst keinen Nachteil durch die Unachtsamkeit eines Anderen haben -> ein Rechtsschutz wäre in dem Fall nicht übel.

Frag mal beim ÖAMTC/ARBÖ nach, die können Dir in der Sache garantiert einen guten Rat geben
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
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