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Alt 29.09.2008, 10:02   #3
pc.net
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die versicherung endet mit dem letzten tag der beschäftigung ...

allerdings werden gemäß § 122 ASVG unter bestimmten voraussetzungen in der gesetzlichen krankenversicherung auch noch leistungen nach/über das ende der versicherung übernommen ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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