Zu 3 möchte ich aber schon anmerken, auch ohne der hier gefragte qualifizierte Fachmann zu sein

, dass es auch Sache eines guten Anwaltes ist, Vergleichsfälle anderer Gerichte im Verfahren einzubringen, sofern sie für den Klienten günstiger als die Haltung des befassten Richters sind.