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Zitat von annabauer
Hi,
ich kann das nur bestätigen, was hier über die Drohungen (Strafanzeige) geschrieben wird. Es ist einfach eine Tour die meines Erachtens nicht in Ordnung ist, wenn man über Seiten aufzählt, gegen welche Strafgesetze bzw Pornografiegesetze man verstößt und dann noch nennt, wie viel Strafe man dafür bekommt und im Gegenzug quasi als Gnadenakt vorschlägt, dass man das alles durch eine kleine feine Unterlassungserklärung und Zahlung eines Betrages von umgerechnet ZEHNTAUSEND Schilling, (die 790 EURO sind irre viel) aus der Welt räumen kann.
Wir haben jetzt nach Abstimmung mit Rechtsanwalt Öhlböck www.raoe.at - kann ich im Übrigen nur empfehlen - eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Er hat allerdings gesagt, dass nicht jeder Fall gleich gelagert ist und man im Einzelfall prüfen muss, was zu tun ist und wo die Risiken liegen. Wir haben uns jedenfalls danach entschlossen, nicht zu zahlen.
Ich persönlich finde das alles jedenfalls ziemlich arg. Das geht jetzt auch bei uns schon so an wie in den USA ....
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Hallo !
Ich habe heute dasselbe Schreiben erhalten. Weisen sie bei dir auch darauf hin, das d. Mandant einen Anspruch auf Ersatz der Kosten des Einschreitens der Kanzlei hat ? Und die Honorierung anwaltlicher Tätigkeiten in Urheberrechtssachen beträgt gemäß § 5 Z 29 AHK stattliche 36.000 €.
Bin voll deiner Meinung. Setzen die Abgemahnten mit 36.000 € und der Weitergabe von Pornographie an Minderjährige unter Druck, um dann 800 € herauszupressen. Manche werden dann wahrscheinlich sogar froh sein, "nur" 800,- berappen zu müssen.
Muß man bei RA Öhlböck persönlich vorstellig werden, oder kann man die Sache per Telefon abwickeln ? Welches Honorar hat er verlangt ?
Hat der RA einen Hinweis darauf gegeben, nach welchem Zeitraum man bei Nichtzahlung auf der sicheren Seite sein kann ? z.B wenn man nach 5 Monaten noch nichts gehört hat, das dann wahrscheinlich auch nichts kommen wird.
Auf jeden Fall werde ich auch nicht zahlen. Sollte die Gegenpartei ein Gerichtsverfahren anstreben, glaubst du wäre es dann sinnvoll, wenn sich die Beklagten zusammenschließen würden ?
Mir ist außerdem kein Mann mit PC und Internet bekannt, der sich noch nie einen Porno runtergeladen hätte.
Die Justiz und die Gesetze sind bei uns sowieso sehr fragwürdig. Da kommen Schläger, die anderen das Jochbein und Kiefer brechen mit einem Anti-Agressionstraining davon, und wir sollten 800 € wegen soetwas berappen ? Sicher nicht.
Gut das ich dein Posting gefunden habe, denn da wurde ich in meiner Überzeugung nicht zu zahlen, bestätigt.
lg aus der Wachau
wesley