lt. eu.recht gelten die mindest-regeln der mitgliedsländer auch allgemein für alle anderen.
z.b. italien --> gewerbe 1,5 jahre ausgeübt--> berechtigt.
dzt. wurde zb in .de die regelung für rauchfangkehrer dahingehend angepasst.
Geändert von chosen (23.09.2008 um 02:59 Uhr).
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