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Alt 23.09.2008, 02:55   #9
chosen
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lt. eu.recht gelten die mindest-regeln der mitgliedsländer auch allgemein für alle anderen.


z.b. italien --> gewerbe 1,5 jahre ausgeübt--> berechtigt.

dzt. wurde zb in .de die regelung für rauchfangkehrer dahingehend angepasst.

Geändert von chosen (23.09.2008 um 02:59 Uhr).
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