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Alt 21.09.2008, 00:16   #3
LDIR
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Zitat von athropos Beitrag anzeigen
@LDIR: danke für die Erklärung, als Nichtinsider hab ich die Begriffe (soweit mir bekannt) irrtümlich synonym verwendet. (dass das Angebot in Japan vielfältiger ist, hab ich mir schon gedacht)

Eins hab ich aber noch nicht mitbekommen (oder schon wieder vergessen) - was ist jetzt das Verbotene? Doujin?
Wie der Psychologe aus T.V. Kaiser sagen würde: Das kann man nicht verallgemeinern!
Es gibt Doujinshi die z.B. die Geschichte einer TV Kinderserie weitererzählen oder alternatives Ende anbieten. Das ist nichts was nicht in Ordnung wäre. Dann sind da aber auch Doujinshi die z.B. eine Beziehung den Charaktere andichten, die übers reine Händchenhalten hinausgehen. Da kommen auch Charaktere aus Pokemon&Digimon vor, die körperlich ziemlich unterentwickelt sind, für das was sie da tun. Diese wären bei uns verboten.
Habe übrigens etwas reserchiert und habe mich übrigens etwas geirrt, denn es gibt auch professionelle Manga-Monatsmagazine "Lo" und "Rin" die bei uns mit Sicherheit verboten wären, weil zum großen Teil Lolicon.
Auf den meisten Seiten wo es Manga herunterladen kann, sind diese in Kategorien unterteilt, z.B. Yaoi (Typen unter sich), Yuri (Frauen unter sich ), Shota (Jungs) und Lolicon (Mädchen), sowie Hentai allgemein mit mix aus allem. So kann man unmöglich etwas herunterladen was man nicht sehen will.

Was bei uns verboten ist, wären erotische Zeichnungen von Personen die jünger als 18 aussehen, darunter fallen: Erotische Manga, Erotische Doujinshi, Erotische Anime und Eroge (Erotische Spiele, meistens Dating-Simulationen). Es spielt dabei keine Rolle ob die Chara große Brüste hat oder gar keine. Das liegt daran dass die Japaner um ihre Chara sympathischer zu machen, den Disney-Stil verfeinert haben, also große Kulleraugen und Kindchen-Schema. Da die Chara vom Gesicht her wie Kinder aussehen, hat sich unser Dieter Böhmdorfer überlegt: Da werden Figuren mit Kindergesichtern am Papier gef...k also muss ich was tun um ihre unschuldige Seelen zu retten oder so ähnlich (Bin ich schon wieder Zynisch?), also verbieten wir es um des verbotes willen...
Ich finde, solange die Figuren gezeichnet sind und die Handlung nur dem Kopf eines Künstlers entspricht, sollte man sie nicht mit Fotos gleichsetzen, den ein kranker Typ mit seiner Tochter macht. Das zieht nämlich die Herstellung der Kinderpornographie ins lächerliche hinein, und so etwas darf es ja nicht geben, da steht zu viel Leid von Opfern dahinter. Mir ist es auch lieber wenn sich ein Pädosexueller an einem Doujin "abreagiert" als an einem Kind. Aber von einem ex-FPÖ Abgeordneten wie Böhmdorfer kann ich durchaus nachvollziehen dass er Law&Order Politik nachgehen muss, die ihm von der Partei vorgegeben wird.
Simpsons Pornos (Mit Bart, Lisa oder dem Baby) sind demnach auch Kinderpornos. Erschreckend ist aber dass in den usa bereits einige wegen Hentai-besitzes verurteilt wurden.
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Meine guten PCs:
ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony.
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