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Alt 20.09.2008, 23:28   #16
LDIR
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Zitat:
Zitat von iG0r Beitrag anzeigen
Also der Gefangene kann dann einen Antrag nach der 1/2 oder 1/3 der Strafe stellen und das Gericht, das auch verurteilt hat, entscheidet dann, ob vorzeitig entlassen wird?
So ist es.

@pc.net/holzi: Anscheinend verstehst du den Sinn einer vorzeitiger Entlassung nicht. Es wird das Urteil ja nicht geändert, es ist kein Geschenk und keine Strafverkürzung, sondern der einzige Weg dass der Ex-Häftling unter Kontrolle kommt: Regelmäßige Besuche beim Bewährungshelfer, Therapien, und wenn er sich an die Auflagen nicht hält oder wieder was anstellt, dann wird es widerrufen und er muss die Zeit nachsitzen. Deshalb finde ich es vor allem bei Sexuallstraftätern die einer Therapie bedürfen, äusserst bedenklich sie nicht vorzeitig zu entlassen.

@iG0r: ja, man bekommt nicht denselben Richter. Wenn man wieder eine Straftat begeht, kommt man innerhalb dieser 7-Jahres Rotation vor denselben Richter.

@Garfield36: Siehe Antwort @pc.net/holzi, dann weißt du was ich meine.

Nochmals pc.net: Mag sein dass die Richter schon die vorzeitige Entlassung bei der Strafzumessung einplanen, aber das bedeutet noch lange nicht dass man tatsächlich trotz guter Führung vorzeitig entlassen wird. Dann ist er allerdings der gelackmeierte, weil ein anderer Richter einfach nicht in der Lage ist ein Urteil korrekt zu lesen (dabei beziehe ich mich wieder auf Hans Pollak) bevor er entscheidet.
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