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Gravenreuth auf dem Weg zum Häf'n
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20.09.2008, 13:57
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iG0r
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Also der Gefangene kann dann einen Antrag nach der 1/2 oder 1/3 der Strafe stellen und das Gericht, das auch verurteilt hat, entscheidet dann, ob vorzeitig entlassen wird?
Geändert von iG0r (20.09.2008 um
14:00
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