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Alt 20.09.2008, 09:38   #7
LDIR
Retro Computing Fan
 
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Zitat:
Zitat von athropos Beitrag anzeigen
Originellerweise gibts die Dinger immer noch in div. Geschäften käuflich zu erwerben / leasen, also denke ich mal daß es eher eine Meinungsäußerung war denn etwas, das auch wirklich Gesetz geworden ist.
http://fm4.orf.at/burstup/127217/main Das ist sei 1.5.2004 ins Gesetz eingeflossen als Zusatz zu §207a.
Zitat von http://www.internet4jurists.at/geset...htm#%C2%A7_205.

(4) Pornographische Darstellungen Minderjähriger sind
1. wirklichkeitsnahe Abbildungen einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person oder einer unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier,
2. wirklichkeitsnahe Abbildungen eines Geschehens mit einer unmündigen Person, dessen Betrachtung nach den Umständen den Eindruck vermittelt, dass es sich dabei um eine geschlechtliche Handlung an der unmündigen Person oder der unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier handelt,
3. wirklichkeitsnahe Abbildungen
a) einer geschlechtlichen Handlung im Sinne der Z 1 oder eines Geschehens im Sinne der Z 2, jedoch mit mündigen Minderjährigen, oder
b) der Genitalien oder der Schamgegend Minderjähriger,
soweit es sich um reißerisch verzerrte, auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensäußerungen losgelöste Abbildungen handelt, die der sexuellen Erregung des Betrachters dienen;
4. bildliche Darstellungen, deren Betrachtung – zufolge Veränderung einer Abbildung oder ohne Verwendung einer solchen – nach den Umständen den Eindruck vermittelt, es handle sich um eine Abbildung nach den Z 1 bis 3.
Sprich: Hat man sein Kind nach der Geburt oder in der Badewanne fotografiert oder gefilmt, ist es nach §207a (3) b bereits kinderpornographie!!!
In jeder Gemäldegalerie hängen kinderpornographische Werke. Jeder Springbrunnen , jede WC-Verzierung mit Jungen&Mädchen mit Nachttopf wäre bereits Kinderpornographie.
Nach Absatz 4 (Rot) kann sogar das Foto eines ANGEZOGENEN Kindes (!) als Kinderpornographie gelten, wenn in einer "Erotischen" Pose.
Übrigens gab es bei mir vor kurzem eine Hausdurchsuchung (Es ging um lt Zollamt geschmuggelte Zigaretten, da hat das Zollamt aber vor Gericht verloren und mussten diese inzwischen zurückgeben), und da hat man mir meine in Geschäft (Saturn etc.) legal gekauften Manga-CD's beschlagnahmt und weigert sich mir diese auszuhändigen mit Verweis auf den oben genannten Paragraphen. Die Sache ist noch nicht ausgestanden, immerhin wurde gleichzeitig die Strafandrohung für den Besitz verschärft. Das würde ich "vielleicht" noch irgendwie nachvollziehen können wenn es sich um sogenannte "Lolicons" oder "Shotacons" gehandelt hätte, nur diese werden sowieso nicht verkauft.
Die reinste Paranoia, sag ich nur, und ein riesiger Rückschritt der Errungenschaft der sexueller Aufklärung in den 60-ern, danke an die Rückschrittspartei FPÖ!
Dass man die Manga-CD's leasen kann, habe ich nicht gewußt . Jetzt kaufe ich das Zeug eh nicht mehr. Wenn ich wieder eine graphische Verzierung für eines meiner Spiele brauche, lade ich es mir klarerweise herunter. BitTorrent Rulez!
Anmerkung: In BitTorrent gibt es keine falschen Dateinamen und mir sind noch keine Abmahnungen bekannt.
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Meine guten PCs:
ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony.
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