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Zitat:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von Gravenreuth hat nun sieben Tage Zeit, dagegen einen Revisionsantrag beim Kammergericht als nächst höhere Instanz zu stellen. Zur Begründung dieses Antrags bleiben ihm vier Wochen ab Zustellung des schriftlichen Urteils. Ob der verurteilte Rechtsanwalt von dieser Option Gebrauch machen wird, war bislang nicht in Erfahrung zu bringen. Verzichtet er darauf, dürfte er bald nach Zustellung des Urteils eine Vorladung einer Justizvollzugsanstalt im Münchner Raum erhalten.
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http://www.heise.de/newsticker/Abmah...meldung/116126