Ich möchte nur eine Anmerkung zu
Zitat:
Zitat von The_Lord_of_Midnight
Findest du das in Ordnung nach so langer Zeit Mahnungen zu schicken ?
|
machen: Der Gesetzgeber sieht eine Frist von maximal 3 Jahren vor, innerhalb derer (Rechnungs)Ansprüche einzuklagen sind. Soweit mir erinnerlich ist KEINE Mahnung dazu nötig, sondern einzig der Beweis, dass der eingeklagte Rechnungsbetrag noch nicht eingelangt ist.
Es kann also durchaus schlimmer kommen.