Zitat:
Zitat von Indako
Konnte nicht noch mal rein schauen da der Internetstream erst in ein paar Tagen im Netz ist.
Zitat:
Zitat von Baron
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Aber wenn ich es Richtig in Erinnerung habe versuchte der Anbiter hier sich raus zu reden, das es beim Startguthaben nicht um ein Normales Guthaben handelt und es deshalb im Gegensatz zu den Gerichtsurteilen doch verfallen kann.
Im Übrigen kann auch ein Prepaidvertrag von beiden Seiten gekündugt werden. Also auch vom Provider. Und nichts anderes ist das Abschalten der Nummer. Insbesondere da dies bei Vertragsabschluß bekannt gemacht wird, das dies nach X-Monaten so passiert. Quasi Kündigung bereits bei Vertragsbeginn zum Ende der Laufzeit.Indako
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Stimmt IMHO nicht-auch die anschließende Diskussion mit Schnurrer/Münch beobachten-und was der Anbieter sagt -ist in gegenteil zu Gerichtsurteilen schnuppe!
