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Alt 12.09.2008, 19:19   #5
amazingmaze
Newbie
 
Registriert seit: 10.09.2008
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Update 12.09.08:
Herzlichen Dank für die vielen Antworten!

Habe heute zwei Anrufe getätigt: Konsumentenschutz Expertenhotline und Rechtsanwalt Dr. Georg Getreuer (wird von http://abmahnwahn-dreipage.de empfohlen)

Konsumentenschutz:
Eine nette Dame hat mir erklärt, dass sie momentan einen Studenten wegen einem sehr ähnlichen Fall vertritt. Wahrscheinlich wird man sich auf eine gerignere Summe wegen dem sehr niedrigen Einkommen des Studenten einigen. Sie hat mir aber erklärt, dass sie mir heute gar keine Empfehlungen abgegeben kann, wie man sich verhalten soll. Es ist nicht bekannt, wie die Rechtsanwälte (LF-Law)reagieren, und wie ein Gericht die Angelegenheit sehen würde.
Sie hat auch erwähnt, dass das Runterladen alleine gar kein Thema wäre, nur der Upload bringt Probleme ein!
Also: Absolut keine Emfehlung zur Reaktion auf den Brief, weil noch kaum Erfahrungen vorliegen.

Rechtsanwalt:
Dr. Getreuer hat mich sofort telefonisch beraten. Ihm waren die abmahnende Rechtsanwaltschaft und die Vorwürfe, welche gegen die Abgemahnten erhoben werdenden, bereits bekannt. (Es dürften also sehr viele Briefe von der betreffenden Anwaltschaft verschickt worden sein...)
Laut ihm ist die Lage in Österreich momentan sehr unklar. Es gibt kein OGH-Urteil und überhaupt kaum Fälle, die vor Gericht gingen. Weiters ist unsicher, ob der Beweis (Log von dem Programm FileWatch) überhaupt vor Gericht halten würde. (könnte aber sein, da es von Experten in DE geprüft etc wurde..)
Wenn vor Gericht gegangen wird, kann es gut sein, dass man nichts zahlen muss. Ebenso kann es vorkommen, dass wesentlich höhere Kosten aufgrund von Sachverständigen etc entstehen. (Er nannte ca. 4000€)
Mit Rechtsschutzversicherung würde sich ein Gang von Gericht wahrscheinlich auszahlen. (Haben wir aber nicht :/ )
Die Anschrift zur IP ist wahrscheinlich direkt von der Rechtsanwaltschaft angefragt und von AON freigegeben worden. Laut Dr. Getreuer ist das rechtlich möglich. (Es muss nur ein begründeter Verdacht bestehen)
Ihm ist auch klar, dass es bei der Abmahn-Methode natürlich hauptsächlich ums Geldmachen geht..
Er hat mir dann empfohlen, die Unterlassungserklärung leicht abzuändern und zu zahlen. (Da das Risiko von höheren Kosten vor Gericht doch gegeben ist)

Also: mein Bruder wird das Geld zahlen, und mein Vater die Unterlassungserklärung unterschreiben.
Die Anschaffung einer Rechtsschutzversicherung wurde angedacht.

Österreich ist also keine Insel der Seeligen mehr.. Es wird kräftig abgemahnt und Geld verdient..
Zumindest bis die Lage in Österreich klarer ist.
Die Nutzung von emule und bittorrent kann somit teuer werden. (Überhaupt in Verbindung mit aon als Provider..)
Einzig mit OneClickHoster (Rapidshare etc.) dürfte es noch keine Probleme geben.

Ich hoffe damit hat sich die Sache zumindest für meine Familie erledigt.

Schöne Grüße
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