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Alt 12.09.2008, 15:51   #5
chosen
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Beiträge: 171


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rechtswiedrig ja, durch agb's gedeckt ja.
der rechtsweg sieht zu...

du kannst ein guthaben von 12cent zurückfordern, gegen 15 t€ gebühr.

bei anderen providern verfällt lt. agb dein guthaben nach 6 monaten.
mach was dagegen
selbst urteile in ak-sammelklagen ändern nix.
der rechtsweg sieht zu...


live is fun

userabzocke ist, so wie's derzeit aussieht, keine straftat.

kein officialdelikt? lektor?



geld kann nicht verjähren, nicht in 29,999 jahren

Geändert von chosen (12.09.2008 um 16:04 Uhr).
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