Zitat:
Zitat von Iolaos
Jedenfalls darf ein österr. Anwalt nicht offen mit einer Strafanzeige drohen und gleichzeitig Geld verlangen um davon abzusehen. Ausserdem halte ich die Argumentation dass jugendliche unter 16 zugriff auf Pornos hätten für sehr dünn, glaube kaum das jemand soetwas ernst nehmen würde.
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Zitat:
Zitat von chosen
wenn ihr euch schon outet, könnt ihr auch die ak einschalten.
imho, anwälten sind abmahnungen in ö lt. ogh verboten.
(was bis zum kammerausschluss führen sollte, wida imho)
rechtskundige forumsuser mögen mich gerne evrbessern.
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danke, wie immer die schöneren worte

wie stehts mit der ausschlußdrohung in so einem fall?