Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 12.09.2008, 14:05   #3
LDIR
Retro Computing Fan
 
Benutzerbild von LDIR
 
Registriert seit: 30.01.2001
Ort: Wien 21
Alter: 53
Beiträge: 1.723

Mein Computer

Standard

Interessenshalber: Was ist wenn z.B. dieser Pornofilm unter einen Harmlosen Titel wie z.B. "Privates Urlaubsvideo" in der eDonkey Suchanfrage erschienen ist. Man kann ja nur mit nicht zumutbaren Aufwand erst nach dem laden vobn ersten paar MB überhaupt feststekken dass es sich nicht um ein "Urlaubsvideo" sondern um aun Copyrightgeschütztes Werk handelt. Das tut sich normalerweise so gut wie keiner an jedes Video zu überprüfen.
Bei eMule kann man auf die Titelanzeige gehen und findet meist 10 verschiedene Titel für die Datei die man gerade herunterlädt. Wenn bei 15 Leuten z.B. "Urlaubsvideo" steht, und bei anderen 12 "Saddams Hinrichtung" und weitere 8 "SM Pornofilm" (Wobei SM sicher für Sailor Moon steht), muss man nicht annehmen dass das letztere stimmt... Was würde wohl das Gericht dazu meinen. Fahrlässige Copyright-Verletzung?
____________________________________
Meine guten PCs:
ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony.
LDIR ist offline   Mit Zitat antworten