Zitat:
Zitat von maxb
Ich bin der Meinung sich hier einfach auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einzulassen und den außergerichtlich angestrebtem Vergleich (Unterlassungserklärung) NICHT abzugeben.
Da würde mich dann auch gleich interessieren welches österreichische Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt wenn die "Beweise" 6 Monate alt sind.
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Die modifizierte Unterlassungserklärung [kann ja auch ein Anwalt modifizieren] stellt kein Schuldeingeständniss dar. Die Abgabe ist dringendst zu empfehlen.
Ansonsten... meine Meinung, allerdings wirkt der "Pornofaktor" doch beträchtlich. Da wird lieber schnell gezahlt, als gestritten um den "guten Ruf" zu wahren.
Funktionierte in Deutschland etwa 80 000 Mal innerhalb des letzten Jahres.