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Alt 11.09.2008, 15:22   #11
maxb
Großmeister
 
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Mein Computer

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Ich bin der Meinung sich hier einfach auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einzulassen und den außergerichtlich angestrebtem Vergleich (Unterlassungserklärung) NICHT abzugeben.

Da würde mich dann auch gleich interessieren welches österreichische Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt wenn die "Beweise" 6 Monate alt sind.
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